Seitdem am 1. Juli 2021 die bisherige 22-Euro-Freigrenze für Waren
aus dem Nicht-EU-Ausland entfiel, werden scheinbar auch
Geschenksendungen, die weiter bis zu einem Wert von 45 EUR zoll- und
einfuhrumsatzsteuerfrei sind, systematisch abgerechnet, zumal die Post
den “Service” der Zollanmeldung übernommen hat und jegliche Gebühren -
plus 6 EUR Auslagenpauschale - fraglos vorstreckt und dann per Postboten
eintreibt, auch wenn die Pakete klar als Geschenk gekennzeichnet
sind.
Hier wird erklärt, wie man sich Zoll und DHL-Auslagenpauschale in drei
Schritten zurückholt.
Fehler oder Kalkül? Ab dem 1. Juli 2021 entfiel (offenbar zur Eindämmung des Online-Geschäfts via Alibaba & co.) die bisherige 22-Euro-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland, sodass nun für alle Warensendungen (bis auf wenige Ausnahmen) Abgaben fällig werden1.
Gleichzeitig übernahm ganz service-orientiert die Deutsche Post “als
Ihr Transportdienstleister” die Zollanmeldung für alle derartigen
Warensendungen (gegen 6 EUR Auslagenpauschale), und so scheinen nun
völlig ungeprüft einfach alle Auslandssendungen ungeachtet jeglicher
Zollinhaltserklärung erstmal systematisch verzollt und nicht mehr wie
zuvor, im Falle klar gekennzeichneter Geschenksendungen, regulär durch-
oder wenigstens zur etwaigen Klärung zum lokalen Zollamt geschickt zu
werden - so zumindest in 100% aller Pakete seither hier.
Das spart natürlich Aufwand und der Zoll kann jetzt erst einmal
widerspruchslos kassieren. Die Post streicht die 6 EUR pro Paket extra
ein und der Empfänger hat das Nachsehen, denn zur Reklamation wird der
nun zu leistende (Zeit-) Aufwand die Rückforderung i.d.R. wohl
übersteigen:-\
Und so erweist sich auch für uns diese Regelung als recht ungünstig, da die Oma aus dem Ausland ihren Enkeln gerne einmal kleinere Care-Pakete↗ zukommen lässt, sodass selbst bei eigentlich zu vernachlässigenden Zollbeträgen jew. noch die besagten 6 EUR DHL-Auslagenpauschale hinzukommen, wo das Nachsehen dann doch ein Ende hat. Denn weiterhin gilt:
“Geschenksendungen im Wert von bis zu 45 Euro sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei 2.
[ABER:] Die Befreiung von den Einfuhrabgaben kann nur gewährt werden, wenn dies durch den Post- und Kurierdienstleister beantragt wird. Die Zollverwaltung geht in der Regel von einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung der Post- und Kurierdienstleister aus.3”
Das heißt, an irgendeiner Stelle hätte wohl durchaus die ordnungsgemäße Verarbeitung auch für Geschenksendungen stattfinden sollen, wobei die eingesetzte “KI” offenkundlich sogar chin. Adressen maschinell auslesen können soll, aber für standardisierte Häkchen auf einem CN22-Formular die entsprechende Zeile im OCR-Code sicherlich nur versehentlich auskommentiert wurde4, o.ä. … Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Daher soll an dieser Stelle der Prozess für die Rückforderung(en) zur künftigen Referenz einmal festgehalten werden, nicht zuletzt, um es den o.g. Institutionen nicht zu einfach zu machen, und letztlich handelt es sich auch “nur” um drei Schritte:
“Wenn Sie gegen die erhobenen Zollgebühren bzw. Einfuhrabgaben Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Zollamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem jeweiligen Abgabebescheid. Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch innerhalb von 4 Wochen ab Festlegung des Abgabebescheids erfolgen muss. […]
Falls Ihnen noch kein Abgabebescheid vorliegt, können Sie diesen unter dhl.de/einfuhr↗ anfordern oder Sie scannen den QR-Code. Dieser befindet sich auf Ihrer Sendung beim Aufkleber Einfuhrabgabenbescheid.”
“Wir erstatten Ihnen dann gerne die Auslagenpauschale in Höhe von 6,00 EUR, sobald wir den geänderten Einfuhrabgabenbescheid von Ihnen erhalten haben. Diesen können Sie uns ganz einfach per E-Mail zukommen lassen.”
Was vorher also zwischen Zoll und DHL quasi über den Schreibtisch lief, muss andersherum nun natürlich über div. bürokratische und technische Hürden separat zurückgedreht werden…
Alternativ kann man sich auch als “Selbstverzoller” registrieren lassen, was aber schließlich auch (ggf. wg. Zeit und Benzin wieder mehr) Ressourcen verbraucht: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/formular-selbstverzollung.html
Noch bevor man das Paket auspackt, sollte idealerweise schon für
Schritt drei das gesamte Paket von allen Seiten fotografiert werden.
Sinn oder Unsinn, aber das wird für den Antrag gefordert und ohne könnte
der “Formfehler” wohl im schlechtesten Fall - wenn auch hier bislang
unbelegt - evtl. die Rückforderung der DHL Auslagenpauschale
gefährden.
Weiter digitalisieren wir die Customs Declaration CN22 für die Anfrage
beim Zoll in Schritt zwei.
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/formulare/abgabenbescheid-anfordern.html
Nachname
Vorname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
(DHL)Sendungsnummer
Offizielle Seite dazu beim Zoll:
2.1 “Antrag auf Erstattung oder Erlass” (Formular 0223)
Online ausfüllen und als PDF “ausdrucken” hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0223
Das PDF muss signiert/ “unterschrieben” werden, wie z.B. für Adobe
Reader hier
erklärt↗.
2.2 der Zoll braucht eine Einwillingung für die “Elektronische
Kommunikation mit der Zollverwaltung gemäß § 87a Abgabenordnung”, damit
die Kommunikatione über Email erfolgen kann.
Ein Muster gibt es hier, worin jedoch das Hauptzollamt Köln bereits
vorausgefüllt ist, wohingegen internat. Pakete wohl meist über Frankfurt
a.M. reinommen:
https://media.frag-den-staat.de/files/foi/497520/MusterschreibenzurEinwilligungnach87aAbs.1Satz3AO.pdf
Das (wohlformatierte) PDF kann aber in OpenOffice (oder Word) geöffnet
und entsprechend umgeschrieben werden.
Das PDF muss signiert/ “unterschrieben” werden, wie z.B. für Adobe
Reader hier
erklärt↗.
2.3 Der Antrag selbst erfolgt dann per Email an die Adresse aus dem DHL-Abgabenbescheid, z.B.:
to: poststelle.hza-ffm@zoll.bund.de
subject: Antrag auf Erstattung ZP130120223302/12345, Sendung UN029912345JP (DHL 64028612345)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Einspruch gegen den m.E. fehlerhaften Zollbescheid ZP130120223302/12345 vom 26.07.2021 für die Sendung UN029912345JP > (DHL 64028612345) einlegen:
Bei der Sendung handelt es sich um ein klar gekennzeichnetes Geschenk, i.e. ein Buch von [Sender] für [Empfänger] (s. Anhang).
Der Warenwert wurde von Ihnen auf 37,50 EUR festgesetzt, und dann eine EUSt von 7,12 EUR erhoben.
Aber „Geschenksendungen im Wert von bis zu 45 Euro sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei“:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.htmlDaher möchten wir Sie
1. um die Erstattung Einfuhrabgaben sowie
2. um einen korrigierten Einfuhrabgabenbescheid
bitten, sodass wir uns auch die Auslagepauschale in Höhe von 6,00 EUR bei der DHL erstatten lassen können.Geldinstitut: Hausbank
IBAN: DE49112233445566
BIC: HBKDEXXXFür Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Empfänger]Anlagen:
> Formular 0223 (0223.pdf)
> Einwilligung in die unverschlüsselte elektronische Kommunikation per E-Mail gemäß § 87a Abgabenordnung (MusterschreibenzurEinwilligungnach87aAbs.1Satz3AO.pdf)
> original DHL-Abgabenbescheid (DHL-Abgabenbescheid.pdf)
> Customs Declaration CN22 (Customs_Declaration_CN22.jpg)
Sobald der korrigierte Einfuhrabgabenbescheid vorliegt, kann für die Sendung bei der DHL hier↗ ein neues “Anliegen” eröffnet werden:
“bitte ein neues Anliegen eröffnen. Sobald Sie hier alle Unterlagen haben nutzen Sie folgenden Link https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/formulare/formular-nachentgelt.html.”
Dieser offizielle Weg scheint in der Praxis aber nur bedingt zu funktionieren, weshalb wir alternativ mit Bezug auf einen vergangenen Fall ggf. wieder per Email anfragen (s.u.).
Es werden künstliche Hürden eingebaut, wie etwa maximale Dateigrößen
von 1MB, was bei Handyphotos leicht überschritten wird.
Es werden Photos aller sechs Seiten des Paketes, Label und Aufschriften
gefordert5, aber nach fünf Einzel-Uploads
verschwindet der Upload-Button für die Dateiauswahl…
Also müssen alle Photos auf Größe gebracht und entweder in eine
PDF-Datei oder in eine Collage konvertiert werden.
Wie das unter bash
ginge, einmal hier. Wir benötigen dazu
das Paket ImageMagick:
# resize pictures to max file size, e.g. 1MB
for pic in *.jpg; do
convert $pic -define jpeg:extent=1024kb "$(basename $pic .jpg)_res.jpg"
done
# collage, landscape, 3 columns x 2 rows
montage -mode concatenate -tile 3x2 -geometry +30+30 *.jpg -gravity center -background none -bordercolor none -define jpeg:extent=1024kb Sendung_64028612345_6-Seiten.jpg
Weiter laden wir hier wieder die Zollinhaltserklärung CN 23 bei
Paketen bzw. CN 22 bei Päckchen hoch.
Unter Angabe der vollst. Sender-, Empfänger- sowie unserer
Kontoinformationen erhalten wir schließlich nach Absenden des Formulars,
sofern über die ganzen Dateioperationen noch kein Timeout erreicht
wurde, (idealerweise) die folgende Bestätigung an die angegebene
Email-Adresse:
Vielen Dank! Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der aktuell unerwartet hohen Anzahl6 von Anfragen kann sich die Bearbeitung Ihres Anliegens verzögern. Auch wenn es derzeit etwas länger dauert, werden wir uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Bearbeitung bis zu 10 Werktage dauern kann. Wir bedanken uns für Ihre entgegengebrachte Geduld und hoffen auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr DHL Kundenservice
Allerdings keine Ticketnummer, o.ä., weshalb es zielführender ggf. sein kann, über ein altes Ticket nachzuhaken oder gleich einen neuen Fall zu eröffnen.
to: IhreAntwort@dhl.de
subject: Antrag auf Erstattung ZP130120223302/12345, Sendung UN029912345JP (DHL 64028612345)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ticket #0000-123456 möchte ich Ihnen gerne den korrigierten Einfuhrabgabenbescheid ZP130120223302/12345 für die Sendung UN029912345JP (DHL 64028612345) zukommen lassen (s. “ZP130120223302-12345_korr.pdf” anbei) und um die Erstattung der 6 EUR Auslagenpauschale bitten.
Meine Bankdaten lauten wie folgt:Geldinstitut: Hausbank
IBAN: DE49112233445566
BIC: HBKDEXXXFür Rückfragen und weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Empfänger]Anlagen:
> Paketinfo (Sendung - 64028612345 - UN029912345JP - Paket.pdf)
> korrigierter Abgabenbescheid (korr - ZP130120223302-12345 - 64028612345 - UN029912345JP.pdf)
> Customs Declaration CN22 (Customs_Declaration_CN22.jpg)
“Excellence. Simply delivered.” Bis zum nächsten Mal…
¯\(ツ)/¯
vgl. “Neuerungen ab 01. Juli 2021” hier: https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/neuerungen-2021.html↩︎
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html#doc289556bodyText3↩︎
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html#doc289556bodyText1↩︎
https://www.siemens-logistics.com/de/news/pressemitteilungen/siemens-erhaelt-auftrag-der-deutschen-post-fuer-internationales-drehkreuz↩︎
Bitte laden Sie hier Fotos der
kompletten Sendung hoch, auf denen Folgendes zu erkennen ist:
* Alle 6 Seiten des Pakets
* Alle aufgebrachten Label (gut lesbar)
* Die vollständige Paketaufschriftseite mit Rücksendegrund (bitte keine
Teilausschnitte) ↩︎
warum wohl!?↩︎
For attribution, please cite this work as
Schmalfuß (2021, Sept. 28). OS DataMercs: Wie erhalte ich falsch erhobene Zoll-Einfuhrabgaben sowie die DHL-Auslagepauschale zurück?. Retrieved from https://www.datamercs.net/posts/2021-09-28-zoll-einfuhrabgaben-dhl-auslagepauschale-reklamation/
BibTeX citation
@misc{schmalfuß2021wie, author = {Schmalfuß, Olaf}, title = {OS DataMercs: Wie erhalte ich falsch erhobene Zoll-Einfuhrabgaben sowie die DHL-Auslagepauschale zurück?}, url = {https://www.datamercs.net/posts/2021-09-28-zoll-einfuhrabgaben-dhl-auslagepauschale-reklamation/}, year = {2021} }